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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle an MILVUS MEDIA e. K. erteilten Aufträge. Sie gelten als
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend nach Bekanntwerden widersprochen wird. I.
Urheberrecht
1.
MILVUS MEDIA e. K.
steht das Urheberrecht an den Fotos, Videos, Karten, 3D-Modelle und sonstige
dem Auftraggeber überlassene Werke (im Folgende „Werke“) nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu. 2.
Die von
MILVUS MEDIA e. K. hergestellten Werke sind grundsätzlich nur
für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3.
Überträgt MILVUS MEDIA e. K.
Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4.
Über das
„einfache Nutzungsrecht“ hinausgehende Nutzungsrechte können im Einzelfall
gesondert vereinbart werden. 5.
Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars über. 6.
Der
Besteller eines Fotos i. S. des § 60 UrhG hat kein Recht, das
Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden
Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich
abbedungen. 7.
Bei der
Verwertung der Fotos kann MILVUS MEDIA e. K., sofern nichts
anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den MILVUS MEDIA e. K.
zum Schadensersatz. 8.
Die
Rohdaten verbleiben bei MILVUS MEDIA e. K. Eine Herausgabe an
den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. II.
Vergütung
/ Eigentumsvorbehalt
1.
Für die
Herstellung von Fotos, Videos, Karten, 3D-Modelle und sonstigen dem
Auftraggeber überlassenen Werken wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Genehmigungskosten, Reisekosten,
Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu
tragen. Gegenüber Endverbrauchern werden die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2.
Fällige
Rechnungen oder gleichwertige Zahlungsaufforderungen sind innerhalb von 7 Tagen
nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug,
wenn fällige Rechnungen oder gleichwertige Zahlungsaufforderungen nicht
spätestens 7 Tage nach Zugang und Fälligkeit beglichen sind. 3.
Bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum von
MILVUS MEDIA e. K.. 4.
Hat der
Auftraggeber MILVUS MEDIA e. K. keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich
der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MILVUS MEDIA e. K.
behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 5.
Kann ein
Flug gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, werden mindestens die
Fahrtkosten, ggf. auch anteilige Personalkosten, in Rechnung gestellt. In
Fällen des Abbruchs eines Fluges wird die bis zum Abbruch erbrachte Teilleistung
in Rechnung gestellt. III.
Leistungsstörung / Ausfallhonorar
1.
Wird die
für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die MILVUS MEDIA e. K.
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar
entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält MILVUS MEDIA e. K.
auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz
oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MILVUS MEDIA e. K. auch
Schadensersatzansprüche geltend machen. 2.
Liefertermine
für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von
MILVUS MEDIA e. K. bestätigt wurden. 3.
Beanstandungen,
gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Werke bei MILVUS MEDIA e. K.
eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen. 4.
Der
Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten. Bei Stornierung
eines Auftrags wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig: a.
bis 3 Tage
vor Auftragstermin 40% netto des vereinbarten Honorars b.
bis 2 Tage
vor Auftragstermin 60% netto des vereinbarten Honorars c.
bis 1 Tag
vor Auftragstermin 85% netto des vereinbarten Honorars 5.
Stellt
sich vor Ort heraus, dass der Auftraggeber falsche, ungenaue oder
unvollständige Angaben gemacht hat, welche die Aufnahmen beeinträchtigen,
verhindern oder unmöglich machen, geht dies zu seinen Lasten. Ist die
Flugdurchführung aufgrund falscher, ungenauer oder unvollständiger Angaben
seitens des Auftraggebers nicht möglich, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von
90% des vereinbarten Honorars fällig. IV.
Flugdurchführung
1.
Flüge mit
unbemannten Luftfahrtsystemen werden nur im Rahmen der Bestimmungen der
relevanten Gesetze und Verordnungen (u. a. LuftVG, LuftVO, LuftVZO, NfL,
NOTAM, KUG) in der jeweils gültigen Fassung sowie der jeweiligen Betriebserlaubnis
– falls erforderlich – durchgeführt. 2.
Alle für
die Durchführung oder ggf. den Abbruch eines Fluges relevanten Entscheidung
trifft allein der Steuerer des unbemannten Luftfahrtsystems. 3.
Unter
Umständen kann, entgegen der Flugplanung, witterungsbedingt (bspw. zu starker
Wind, Regen, Schnee) oder aus anderen Gründen (bspw. nahegelegener Einsatz von
Rettungskräften, unvorhersehbarer technischer Defekt) ein Flug nicht
stattfinden oder muss vorzeitig abgebrochen werden. Dies kann mitunter erst am
Einsatzort unmittelbar vor dem geplanten Flug bzw. während des Fluges beurteilt
werden. Sicherheit und Unversehrtheit von Menschen und eingesetztem Material
haben dabei Vorrang vor der Auftragserfüllung. 4.
Der vom
Auftraggeber gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber
auf Grund von möglichen Wettereinflüssen, luftrechtlicher Bestimmungen oder aus
Gründen der Flugsicherheit nicht garantiert. Sich daraus ergebende
Lieferverzögerungen gelten – auch in Abweichung zu Punkt III./2. – als vereinbart. V.
Schadensersatz
1.
Ansprüche
des Kunden auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch MILVUS MEDIA e. K.,
deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt
ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Hauptleistungspflichten).
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Hauptleistungspflichten haftet
MILVUS MEDIA e. K. nur für vertragstypische, vorhersehbare
Schäden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Stand: Juli 2021 |
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